Transparenzbekanntmachung:Politische Werbung

Transparenzbekanntmachung
Rechtliche Grundlage:Dieser Transparenzhinweis wird gemäß der Verordnung (EU) 2024/900 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. März 2024 über die Transparenz und das Targeting politischer Werbung (TTPA-Verordnung) bereitgestellt. Die Verordnung verpflichtet Anbieter politischer Werbung zur Offenlegung bestimmter Informationen, um die Transparenz im demokratischen Prozess zu gewährleisten.
Der Sponsor (Details):Dr. Yannick Timo Böge, Winterstr. 17b, 82377 Penzberg, Mail: moc.liamelgoog%40egeob.y
Einrichtung, die den Sponsor letztlich kontrolliert:Bürger für Penzberg e.V., Waxensteinstr. 32a, 82377 Penzberg, Vereinsregister: VR 20 13 01
Einrichtung, die die politische Anzeige finanziert:
Zeitraum der Veröffentlichung:Ab dem 01.01.2026 bis vorr. April 2025
Art der politischen Werbung:Gestaltung, Druck und Veröffentlichung analoger Wahlkampfmittel (Anzeigen in Zeitungen, Flyer, Plakate, Broschüren) stehen im Zusammenhang mit der Kommunalwahl 2026 in der Stadt Penzberg und im Landkreis Weilheim-Schongau.
Aggregierte Beträge für die politische Anzeige:Pauschal 1000 EUR für Printprodukte.
Aggregierte Beträge für die politische Werbekampagne:Pauschal 1000 EUR für Printprodukte.
Informationen über die Herkunft der Beträge:privat (Böge)
Methode zur Berechnung der aggregierten Beträge:Kostenvoranschläge Druckdienstleister
Die politische Werbung steht im Zusammenhang mit:Kommunalwahl Bayern am 08.03.2026, Kandidatur für: Stadtrat Penzberg, Kreistag Lkr. Weilheim-Schongau, Landrat
Reichweite der politischen Werbung:-
Verarbeitung personenbezogener Daten:
Für diese Werbemaßnahmen werden keine personenbezogenen Daten verarbeitet und kein Targeting oder Anzeigenschaltungsverfahren im Sinne von Art. 18 TTPW-VO eingesetzt. Die Werbung erfolgt ausschließlich analog.

Wie können potenziell nicht konforme politische Anzeigen gemeldet werden?Informationen über den Meldemechanismus:Informationen über den Mechanismus für die Meldung möglicherweise nicht konformer politischer Anzeigen gemäß Artikel 15 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/900
Wenn Sie der Ansicht sind, dass die veröffentlichte politische Werbung nicht den Anforderungen dieser Verordnung genügt, können Sie mir eine Meldung per E-Mail oder Kontakformular zusenden.